Profil
Zuverlässig und gewissenhaft

Seit 2010 ansässig im Zentrum von Hachenburg unterstützt mein Büro Privatkunden, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Makler bei allen Bedürfnissen und Problemstellungen rund um die Immobilienwirtschaft.
Bei einer Wertermitttlung Ihrer Immobilie sind eine Vielzahl von Faktoren, Informationen und Einschätzungen notwendig. Diese komplexen Zusammenhänge lassen sich oftmals nur mit Fachwissen und unter Berücksichtigung aktuell geltender Bestimmungen und regionaler Besonderheiten klären.
Ich biete Ihnen eine persönlich auf Ihr Objekt abgestimmte und individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Beratung und Bewertung.
SARAH SEILER
seit 2009 |
Immobilienfachwirtin IHK Bachelor Professional of Real Estate Management |
seit 2010 |
geprüfte Immobilienbewerterin |
seit 2015 |
Sachverständige für die |
seit 2016 |
Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 |
seit 2017 |
geprüfte Immoschadenbewerterin |
Zertifizierung

Der bisher traditionell bekannte Qualifizierungsnachweis auf dem Gebiet der Immobilienbewertung, die öffentliche Bestellung durch die Industrie- und Handelskammern, wird seit einigen Jahren um die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erweitert. Diese ist nach wie vor die einzige Art der Anerkennung für Sachverständige die der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt ist.
Durch die europäischen Qualitätssicherungsnormen werden im Sachverständigenwesen neue Maßstäbe gesetzt, die durch die öffentliche Bestellung nicht mehr allein abgedeckt werden können. Durch die Zertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 wird dem Sachverständigen bescheinigt, dass er auf einem ganz konkreten Sachgebiet persönlich ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz besitzt.
Der zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterliegt der ständigen Qualitätsüberwachung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle und muss seine regelmäßige Weiterbildung dokumentieren. Zudem muss er nach 5 Jahren seinen aktuellen Wissensstand durch eine Rezertifizierungsprüfung erneut nachweisen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Rechtsprechung, welche eine Zertifizierung die nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt ist, einer öffentlichen Bestellung gleichsetzt, da die Zertifizierung einen vergleichbaren Sachkundenachweis darstellt.
Nach DIN EN ISO /IEC 17024 zertifizierte Sachverständige sind wie öffentlich bestellte Sachverständige befugt einen Rundstempel zu führen.